Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes in NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.
Das angefügte Wasserversorgungskonzept dokumentiert die aktuelle Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung in der Gemeinde Nordwalde und zeigt auf, wie zukünftig die Versorgung mit Trinkwasser gesichert wird.
Wasserversorgungskonzept