Verbindliche Erklärung Elterneinkommen
Ihr/e Kind/er besucht/besuchen ab dem 01.08.2025 eine Kindertageseinrichtung des Kreises Steinfurt.
Für den Besuch der Kindertageseinrichtung sind entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 90 SGB VIII monatliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu leisten. Hierzu hat der Kreis Steinfurt eine Elternbeitragssatzung erlassen. Der Elternbeitrag ergibt sich aus der gebuchten Betreuungszeit und aus der Höhe Ihres Jahresbruttoeinkommens.
Sie brauchen die verbindliche Erklärung nicht auszufüllen, wenn:
- Ihr Kind bis zum 30.09.2025 4 Jahre alt wird.
- ein Geschwisterkind bereits 4 Jahre alt und auch im Kindergarten ist.
In diesen Fällen müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen.
Um den Elternbeitrag festsetzen zu können, fordere ich Sie hiermit auf, die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen online auszufüllen. Mit einem Klick kommen Sie direkt zu der Verbindlichen Erklärung . Falls nötig geben Sie in die Suchmaske „Kindergarten“ oder „Kinderbetreuung“ ein, dann finden Sie das entsprechende Formular. Sollten zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung im Kreis Steinfurt sein, reicht es, die Verbindliche Erklärung für das ältere Kind abzusenden.
Die aktuelle Elternbeitragstabelle haben Sie bereits erhalten oder finden sie in dem hinterlegten Merkblatt.
Der Kreis Steinfurt hat die Städte und Gemeinden beauftragt, die Elternbeiträge im Namen des Kreises festzusetzen. Die Verbindliche Erklärung wird nach Auswahl Ihres Wohnortes, nach dem Absenden direkt an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung weitergeleitet.
Bitte übermitteln Sie diese spätestens bis zum 20.04.2025.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Marion Dobusch: