5. Namensführung

Auch die zentrale Frage, welchen Namen das zukünftige Ehepaar tragen wird, will gut überlegt sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Gemeinsamer Ehename

Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.

Beispiel:

Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum
oder Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Getrennte Namensführung

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:

Sabine Sommer & Theo Traum


Doppelnamen:

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiel:

Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer
Sabine Sommer-Traum & Theo Traum
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum


5.1 Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namen können Sie einmal wieder rückgängig machen.

Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

Die Gebühr für diese Namensbestimmung beträgt 21 Euro.


5.2  Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen.

Die Gebühr für diese Namensbestimmung beträgt 21 Euro.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Nordwalde geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.