2. Wichtige Unterlagen

Auch Ihr wahrscheinlich schönster Tag im Leben kommt nicht ohne den 'standesgemäßen' Papierkram aus - wir geben Ihnen Starthilfe.


A. Der einfachste Fall:

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Nordwalde haben und
  • beide in Nordwalde geboren sind

Dann sind zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe erforderlich.

B. Einzelne oder mehrere dieser Bedingungen sind nicht erfüllt:

Sie benötigen folgende Unterlagen:

1. Einer der zukünftigen Ehepartner hat seinen Hauptwohnsitz nicht in Nordwalde:
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt"

Die Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.

2. Einer der zukünftigen Ehepartner ist nicht in Nordwalde geboren:
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

(zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde)

3. Verwitwete und geschiedene Verlobte:
- eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- eine aktuelle Eheurkunde mit Eintragung der Auflösung der vorherigen Ehe und aktueller Namensführung


Sollte sich Ihre Namensführung seit der Eheschließung nicht geändert haben, reicht die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Abschrift des Familienbuches aus Ihrem Stammbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil.

Wenn Sie in Nordwalde geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.


4. Gemeinsame Kinder

- Geburtsurkunde mit Eintragung beider zukünftigen Ehepartner als Eltern

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus

C. Spezialfälle

In Einzelfällen können - leider - weitere Unterlagen notwendig werden. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden