Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung


Durch die Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten.

Für Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, rechtlichen Grundlagen und weiteren ausführlichen Informationen verweisen wir auf die Internetseite des Bundes:

 www.einbuergerung.de

Eine Einbürgerung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger den Antrag selbst stellen, für jüngere Personen stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag.

Den Antrag zur Einbürgerung sowie eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie unseren Ansprechpartnerinnen. 

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Einbürgerungsbehörde des Kreises Steinfurt. 

Detaillierte Informationen erhalten Sie dort auf der Homepage: www.kreis-steinfurt.de

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl an Einbürgerungsanträgen derzeit mit einer langen Wartezeit gerechnet werden muss, bis über Ihren Antrag entschieden ist. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.