Gewerbeamt

Mit der Anmeldung eines Gewerbescheins beginnt Ihr Weg in die Selbstständigkeit - in allen Anliegen rund um das Thema Gewerbe hilft Ihnen Ihr Gewerbeamt weiter

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen, den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern oder sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

Die Gewerbemeldung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck eine Ausweiskopie sowie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Zudem geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit Ihnen halten zu können.

Drittstaatsangehörige Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

 Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für:

  • Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 €
  • juristische Personen: 33 €
    • weitere geschäftsführende Personen: 13
  • Ersatzbescheinigungen: 15 €

Die Aufgabe eines Betriebes ist ebenfalls anzeigepflichtig, aber gebührenfrei.



Formulare zum Thema Gewerbe:

Gewerbeanmeldung (GewA1)
Gewerbeanmeldung Beiblatt (GewA1 Beiblatt)

Gewerbeummeldung (GewA2)
Gewerbeummeldung Beiblatt (GewA2 Beiblatt)

Gewerbeabmeldung (GewA3)
Gewerbeabmeldung Beiblatt (GewA3 Beiblatt)

Gewerbe-Berichtigung (GewA4)
Gewerbe-Berichtigung Beiblatt (GewA4 Beiblatt)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:


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