Bundestagswahl 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die 7352 Wahlberechtigten der Gemeinde Nordwalde werden in Kürze, spätestens bis zum am 02.02.2025 zugestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein und bis zum genannten Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.
Die Wahlbenachrichtigung dient als Hinweis auf die Berechtigung zu wählen und ist am Wahltag im Wahllokal vorzulegen. Darüber hinaus gibt sie Auskunft, wann und in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten wählen dürfen. 
Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Nordwalde eingetragen ist, kann ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Das Briefwahlbüro der Gemeinde Nordwalde wird ab dem 20.01.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag:              14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag:          14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Die Briefwahlunterlagen können mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
aufgedruckten Vordrucks beantragt werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen sofort vor Ort
im Wahlbüro der Gemeindeverwaltung, Bispingallee 15, Raum 12, 48356 Nordwalde, auszufüllen oder die Unterlagen mitzunehmen.
Wer für jemanden anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Vordruck dieser Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Bevollmächtigte darf jedoch für nicht mehr als vier Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen.

Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch ab sofort online beantragen.
Den Antrag dazu finden Sie hier:  Wahlschein Online

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt jedoch erst, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich
ab dem 3. Februar 2025 der Fall sein. Wir bitten daher um Verständnis, dass Anfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen vor diesem Datum nicht bearbeitet werden können.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 zur Einsicht aus
in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6, Bispingallee 15, 48356 Nordwalde.

Die Bundeswahlleiterin hat auf ihrer Internetseite ausführliche Informationen zusammengestellt.

Bei Fragen gibt das Wahlamt gerne Auskunft: 

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