Die Gemeindeverwaltung weist daher darauf hin, dass Hundehalter für die Beseitigung von Hinterlassenschaften ihrer Tiere verantwortlich sind, andernfalls drohen Bußgelder. Es ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich untersagt, Tiere auf Spiel- und Bolzplätze der Gemeinde mitzubringen. Auch Grünanlagen und Wege entlang von Bachläufen dienen nicht als Hundetoiletten.
Das Ordnungsamt hebt hervor, dass für die Mitarbeiter, die die öffentlichen Flächen pflegen, Hundeexkremente eine
unzumutbare Belastung darstellen.
Vielen Hundehaltern ist nach Ansicht der Gemeinde auch nicht bewusst, dass ihre Vierbeiner "ihr Geschäft" nicht in
privaten Vorgärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten dürfen.
Desweiteren wird noch einmal an die Leinenpflicht nach dem Landeshundegesetz erinnert! (LHUNDG NRW)