Lärmaktionsplanung Nordwalde

Unter https://go.nordwalde.de/Lärmaktionsplanung können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordwalde vom 31.01.2024 bis zum 04.03.2024 zu Lärmhotspots an den lokalen Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen.

Hintergrund

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem wiederkehrenden Zeitraum von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Thematisiert wird somit der Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Verkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordwalde können sich vom 31.01.2024 bis zum 04.03.2024 zu Lärmhotspots an den lokalen Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen.

Die Verwaltung hat für diesen Zweck ein neues Beteiligungsportal geschaffen, was auch in Zukunft als neues Instrument der Beteiligung eingesetzt wird. Unter dem folgenden Link / QR-Code gelangen Sie zum Portal:

https://beteiligung.nrw.de/portal/BP_NRW_NW/beteiligung/themen/1005560?zugangscode=bNpbPSkj bwz. der KurzURL https://go.nordwalde.de/Lärmaktionsplanung


Lärmkarten und Aktionspläne

Um die Lärmschutz-Ziele der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt, die die Öffentlichkeit über die Lärmsituation informieren. Für Gebiete, in denen Menschen von hohen Lärmpegeln belastet sind, sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Damit entsteht ein gesamtstädtisches Konzept zur systematischen Minderung der Lärmbelastung.

Europäische Umgebungslärmrichtlinie

Als Umgebungslärm im Sinne der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) werden belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr, Gewerbe- oder Industrieanlagen verursacht werden. Mit der Umgebungslärmrichtlinie sollen negative Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, vermindert oder ihnen vorgebeugt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt, die die Öffentlichkeit über die Lärmsituation informieren. Für Gebiete, in denen Menschen von hohen Lärmpegeln belastet sind, sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Damit entsteht ein gesamtstädtisches Konzept zur systematischen Minderung der Lärmbelastung.

Die Umsetzung der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt federführend durch das Umweltministerium NRW. Für die Lärmkartierung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Die Lärmkarten werden im Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Die Städte und Gemeinden führen die Lärmaktionsplanung durch und beteiligen ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung erfolgt dann von den Städten und Gemeinden oder zum Beispiel den zuständigen Straßenbaubehörden.

Die Städte oder Gemeinden können genaue Auskünfte zum Stand der Lärmaktionspläne erteilen.

In Nordrhein-Westfalen ist die Lärmsituation aufgrund der Dichte der Verkehrsnetze und der hohen Bevölkerungszahl besonders problematisch. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 und 2017 bestätigen dies. Hauptursache ist der Straßenverkehr.

Das NRW-Umweltministerium misst der europäischen Umgebungslärmrichtlinie eine große Bedeutung als wirkungsvolles Instrument der Lärmbekämpfung bei. Um die Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung zu verbessern, setzt sich das Ministerium in den Fachkonferenzen und im Bundesrat für Verbesserungen der rechtlichen Regelungen beim Lärmschutz und der Finanzierung von Maßnahmen ein. Das Förderportal Lärmschutz informiert darüber, wie Maßnahmen zum Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Mitteln realisiert werden können.

Würde Deutschland der EU-Richtlinie nicht nachkommen, drohen hohe Bußgelder. Diese können nach Auskunft der beteiligten Behörden bis zu 200.000 EUR pro Tag alleine für das Land Nordrhein-Westfalen betragen.

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