Lärmaktionsplan Gemeinde Nordwalde

Die Daten wurden daran anschließend an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) übergeben.

Der Lärmaktionsplan ist unter dem folgenden Link einsehbar:

Lärmaktionsplan Gemeinde Nordwalde

Hintergrund

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem wiederkehrenden Zeitraum von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Thematisiert wird somit der Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Verkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans gab es zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordwalde können sich vom 31.01.2024 bis zum 04.03.2024 sowie vom 26.08.2024 bis zum 29.09.2024 zu Lärmhotspots an den lokalen Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen. Während dieser Zeitspanne erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

 

Weiterführende Links:

Webseite Umgebungslärm NRW: www.umgebungslaerm.nrw.de

Webseite Eisenbahnbundesamt: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Webseite Beteiligung NRW: https://beteiligung.nrw.de/portal/BP_NRW_NW/beteiligung/themen/1005560

Für mehr Informationen zur Berechnung und Kartierung siehe auch:

https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung/ausarbeitung-der-laermkarten-nrw

4 LAI-Hinweise zur Lärmkartierung, Dritte Aktualisierung 27.01.2022; zum Download unter:

https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-laermkartierung-2022_1654006649.pdf

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW:

https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/laerm/

Natur- und Umweltschutzakademie NRW:

NRW wird leiser

Umwelt Bundesamt:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm

NRW.Bank Fördermittelübersicht:

https://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/produktsuche/index.html

Fachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Akustik:

https://www.ald-laerm.de/nachrichten-des-ald

Beteiligungsportal.NRW:

https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite

 

Stand:02.10.2024