Ein weiteres Mal können sich Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen und Ideen sowohl zur Lärmaktionsplanung als auch zu den angedachten Maßnahmen im Entwurf äußern. Die zweite Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Nordwalde erfolgt vom 26.08. bis zum 27.09.2024.
Aufgrund der geringen Teilnahme im digitalen Portal (Beteiligung.NRW) erfolgt die Partizipation jedoch nur zur
Einsicht in der Gemeindeverwaltung (Übergangssitz).
Im Eingangsbereich der Verwaltung wird eine Infowand mit Infomaterial aufgebaut sowie der Entwurf des Lärmaktionsplans mit weiterführenden Informationen in Zimmer 114 zur Einsicht hinterlegt
Auch die Träger öffentlicher Belange werden in diesem Zeitraum zur Stellungnahme aufgefordert.
Hier können Sie den Aktionsplan einsehen
Rechtlicher Hintergrund:
Nach §47e BImSchG sind für die Lärmaktionsplanung die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Im Fall der Gemeinde Nordwalde gilt das Landesrecht Nordrhein-Westfalen, womit die Gemeinden zuständig für die Erstellung sind. Die Lärmkartierung sowie Lärmaktionsplanung wird nach §47c und § 47d von der Gemeinde an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(MUNV) übermittelt und von dort aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mitgeteilt.
Zuständige Behörde für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen nach §47e BImSchG:
Gemeinde Nordwalde
Gemeindekennzahl: 05 566 064
Bispingallee 15
48356 Nordwalde
www.nordwalde.de
Ansprechpartner:
Herr Daniel Matlik
Tel.: 02573 929-139
E-Mail: matlik@nordwalde.de