Die jüngsten Entwicklungen rund um die Grundsteuerreform in NRW geben Anlass zur Sorge. Die bevorstehende Verteuerung des Wohnens im kommenden Jahr trifft die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere in vielen Städten und Gemeinden wird sich diese Belastung spürbar auswirken, während gleichzeitig Gewerbeimmobilien deutlich entlastet werden.
Die Problematik ist nicht neu und steht in direktem Zusammenhang mit dem von NRW konzipierten Reformmodell, dass nun zum Einsatz kommen soll. Die Absicht des NRW Finanzministers Marcus Optendrenk, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Hebesätze differenziert festzulegen, um eine Steuererhöhung zu verhindern, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Jedoch ist die Umsetzung in der Praxis ein heikles Unterfangen. Viele Kommunen zweifeln daran, dass ihre IT-Systeme rechtzeitig für die neuen Anforderungen programmiert werden können. Die technische Umsetzung eines differenzierten Hebesatzrechts bis zum Jahresende 2024 erscheint in den meisten Kommunen schlicht nicht realisierbar.
Sowohl der Städte- und Gemeindebund NRW als auch die Kommunen haben frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen und Korrekturen angemahnt. Bedauerlicherweise blieb die Landesregierung jedoch untätig. Christoph Landscheidt vom Städte- und Gemeindebund betont, dass trotz lauter Forderungen seitens der Kommunen auch der Bund keine Anstalten macht, die Regelung anzupassen.
Die Aussage von Finanzminister Christian Linder:
„Trotz lauter Forderungen will auch der Bund die Regelung nicht mehr anfassen“.
„Die geplante Grundsteuerreform bedarf dringend einer Überarbeitung und einer realistischen Umsetzungsstrategie. Die Landesregierung ist gefordert, die Anliegen der Kommunen ernst zu nehmen“
so die einhellige Meinung der Hauptverwaltungsbeamten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen bei der Gestaltung der Grundsteuerreform angemessen berücksichtigt werden.