Eine Neuausstellung oder Verlängerung des Kinderreisepasses ist somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich - noch gültige Dokumente werden bis zum Ablauf natürlich weiterhin akzeptiert.
Eltern, die mit ihren Kindern auf Reisen gehen wollen, benötigen für die Sprösslinge nun einen Personalausweis oder
Reisepass. Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend. Soll die Reise über die Grenzen der
Europäischen Union hinaus gehen ist ein Reisepass erforderlich.
Personalausweis und Reisepass sind bis zum vollendeten 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig. Beide Dokumente
können im Meldeamt der Gemeinde beantragt werden.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und die Zustimmungserklärung der Eltern.
Bei Erstanträgen muss die Geburtsurkunde mitgebracht werden.
(Die Kosten für den Personalausweis betragen 22,80 €, für den Reisepass 37,00 €)